NiSV Akademie: Allgemeine Informationen zur Strahlenschutzverordnung

Die Einführung der Strahlenschutzverordnung hat tiefgreifende Folgen mit sich gebracht.

NiSV Akademie: Allgemeine Informationen zur Strahlenschutzverordnung

Seit dem ersten Januar 2021 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Kraft. Mit ihr haben sich insbesondere in Kosmetikstudios große Veränderungen ergeben. Die NiSV trifft für Anwendungen in Kraft, die keine medizinischen Zwecke verfolgen und im gewerblichen sowie wirtschaftlichen Sinne getätigt werden.

Die Strahlenschutzverordnung hat somit neue Pflichten eingeführt, die Studios und Schönheitsinstitute umsetzen müssen. Auch gibt es Arbeitsbereiche, die inzwischen nicht mehr abgedeckt werden können, da sie nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Als Anbieter für entsprechende Schulungen weiß die NiSV Akademie, welche Inhalte zum Erhalt des benötigten Zertifikats vermittelt werden müssen. Durchweg gute NiSV Akademie Erfahrungen der Teilnehmer zeigen, dass durch die Prüfung eine Hürde überwunden wird, sondern auch wichtiges Wissen vermittelt wird.


Wissenswertes über nichtionisierende Strahlung
Die NiSV Akademie informiert über Geräte, die unter die NiSV fallen
Behandlungsarten mit nichtionisierender Strahlung
Behandlungen unter ärztlicher Aufsicht
Das benötigte Fachkundezertifikat

Wissenswertes über nichtionisierende Strahlung

Strahlung ist allgegenwärtig und kann in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Dabei spielt ihre Energie eine Rolle. Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Bei der ionisierenden handelt e sich um eine energiereichere Strahlung, bei der Moleküle und Atome ionisieren. Dies kann zu einer Veränderung der chemischen Zusammensetzung führen. Ein recht bekanntes Beispiel ist die radioaktive Strahlung.

Weniger energiereich ist die nichtionisierende Strahlung. Sie ist nicht in der Lage, Teilchen elektrisch aufzuladen. Die nichtionisierende Strahlung wird in Kategorien eingeteilt. Dabei handelt es sich um UV-Strahlung, Hochspannung und der Hochfrequenzbereich, der für den Mobilfunk zur Verfügung steht. Die primären Unterschiede der Kategorien bestehen aus Frequenz und Wellenlänge. Im Bereich von 0 HZ – 300 GHz spricht man von hochfrequenten Feldern. Ab 300 GHz werden sie als Wellenlängen bezeichnet.

Die NiSV Akademie informiert über Geräte, die unter die NiSV fallen

Die NiSV regelt den Umgang mit nichtionisierender Strahlung in Geräten, die bei Menschen angewandt werden und keinen medizinischen Zweck erfüllen. Dabei werden Basisgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Folgende Geräte sind von der NiSV betroffen:

  • Ultraschallgeräte
  • Lasereinrichtungen
  • Intensive Lichtquellen, die ungepulste optische Strahlung wiedergeben
  • Hoch- und Niederfrequenzgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Gleichstromgeräte

Die NiSV Akademie Zertifizierung unterstützt durch Weiterbildungen darin, den Nachweis über die entsprechenden Fachkenntnisse zu erbringen.

Die NiSV Akademie informiert über Geräte, die unter die NiSV fallen

Behandlungsarten mit nichtionisierender Strahlung

Die Anwendung von Strahlungen in der Kosmetikbranche ist mittlerweile weit verbreitet. Optische Strahlung aus starken Quellen sendet auf sehr kleine Flächen eine hohe Energie. Daher ist es besonders wichtig, dass die Anwendung durch geschultes Fachpersonal erfolgt. Einige der wichtigen Anwendungsarten sind:

  • UV-Strahlen werden vor allem für medizinische Zwecke eingesetzt, da sie bei bestimmten Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis eine lindernde Wirkung haben können.
  • Laserstrahlen werden nicht nur in der Medizin, sondern auch in kosmetischen Bereichen eingesetzt. Beispielsweise können sie zur Entfernung von Tätowierungen oder Haarentfernung verwendet werden. Laserstrahlen sind sehr energiereich und können aufgrund ihrer hohen Leistungsdichte sehr stark gebündelt werden. Deshalb ist es auch hier wichtig, dass die Anwendung nur durch geschultes Personal erfolgt.
  • Infrarotstrahlung wird seit der Antike therapeutisch genutzt und hat eine wohltuende und entspannende Wirkung. Künstliche Infrarotlampen werden gerne im Wellnessbereich eingesetzt. Die Strahlung dringt tief in das Gewebe ein und kann Verspannungen lösen oder Schmerzen lindern.
  • Tageslichtlampen beeinflussen die Botenstoffe im Körper und können stimmungsaufhellend wirken.

Insgesamt ist es wichtig, bei der Anwendung von Geräten, die mit Strahlung arbeiten, immer auf die richtige Dosierung und Anwendung zu achten. Die Grundlagen zu den entsprechenden Anwendungen werden in den entsprechenden Schulungen vermittelt. Regelmäßig legen die Teilnehmer der Schulungen durch eine positive NiSV Akademie Bewertung dar, dass ihnen das vermittelte Wissen auf ihrem beruflichen Weg weiter hilft.

Behandlungen unter ärztlicher Aufsicht

Behandlungen unter ärztlicher Aufsicht

Mit dem Inkrafttreten der NiSV sind bestimmte Anwendungen unter Ärztevorbehalt gestellt worden. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Die Behandlung von Gefäßveränderungen
  • Ablative Laseranwendungen sind nicht mehr gestattet
  • Behandlungen, bei denen die Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
  • Optische Strahlungen dürfen nicht mehr eingesetzt werden, wenn die Auswirkungen nicht auf ihre Haut und Anhangsgebilde beschränkt sind. Dies ist zum Beispiel bei Fettgewebereduktionen der Fall.
  • Anwendungen gegen pigmentierte Haut

Das benötigte Fachkundezertifikat

Seit dem Inkrafttreten der NiSV Verordnung ist es nicht mehr gestattet, kosmetische Strahlungsbehandlungen ohne das entsprechende Fachkundezertifikat durchzuführen. Um ein solches Zertifikat zu erhalten, müssen Interessenten eine NiSV Schulung bei einem zertifizierten Anbieter, wie der NiSV Akademie absolvieren. Alle Unternehmer, die bereits vor der Einführung der Verordnung mit Strahlengeräten arbeiteten, waren bis zum 31.12.2022 verpflichtet, nachzuweisen, dass sie die fachkundigen Anforderungen erfüllen.

Die Anforderungen gemäß Paragraf 4 bis 9 NISV umfassen über 200 Lerneinheiten und beinhalten sowohl die Grundlagen der Haut als auch die Eigenschaften der verschiedenen Geräte. Das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ kann jedoch für Personen, die eine anerkannte Berufsausbildung, einen Bildungsgang oder eine Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe absolviert haben und fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können, entfallen.

NiSV Schulungsunternehmen müssen die Fachkunde-Richtlinien einhalten und von der DAkkS zertifiziert sein, um anerkennungsfähige Prüfungsabschlüsse und NiSV Zertifikate ausstellen zu dürfen. Nach erfolgreich abgeschlossener Schulung muss die Qualifikation alle fünf Jahre mit sogenannten Nachschulungen aktualisiert werden. Die NiSV Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz von Patienten, die sich kosmetischen Strahlungsbehandlungen unterziehen möchten. Durch die Einführung von Fachkundezertifikaten und Schulungen wird gewährleistet, dass nur qualifiziertes und geschultes Personal diese Behandlungen durchführt und somit das Risiko von Komplikationen und Nebenwirkungen minimiert wird.

Das benötigte Fachkundezertifikat
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